Leider wird die integrative Idee durch staatliche Sparmaßnahmen, insbesondere durch die Reduzierung der
Stunden für die sonderpädagogische Förderung, erschwert.
Soweit es pädagogisch vertretbar ist, soll an der integrativen Idee festgehalten werden. Durch Bündelung
der zur Verfügung stehenden Stunden, Einrichtung temporärer Lerngruppen und intensiver Teamarbeit werden
die schulischen Bedingungen der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf verbessert.
Zurzeit stehen rechnerisch für jedes Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2,5 Lehrerstunden zur
Verfügung. Für Kinder mit geistiger Behinderung sind es 8.
Sonderpädagogischer Förderbedarf besteht im Bereich geistige Entwicklung für 2 Kinder, im Bereich Lernen
für 12, im Bereich Sprache für 16, im Bereich soziale und emotionale Entwicklung für 3 Kinder und im
Bereich körperliche und motorische Entwicklung für 2 Kinder. Ein Kind hat sonderpädagogischen
Förderbedarf im Bereich Hören.
Viele Klassen- oder Kooperationslehrer/innen übernehmen gern die sonderpädagogische Förderung in ihren
eigenen Klassen, weil sie die Kinder kennen und deren Arbeitspläne gut mit dem gesamten
Unterrichtsgeschehen verbinden können.
Die Sonderpädagoginnen beraten die Lehrer/innen und sind verantwortlich für die Diagnostik.
Einige Kolleginnen und Kollegen haben an der schulinternen Fortbildung "Kollegiale Fallberatung"
teilgenommen, die von der bezirklichen Schulpsychologie angeboten wurde. Unter Anwendung dieser
Methode können sich die Kolleginnen und Kollegen über die Förderung von Kindern mit Förderbedarf
im sozialen und emotionalen Bereich verständigen.
Zu Beginn des Schuljahres 2008 / 2009 wird die Schulpsychologin einen Workshop zur Auffrischung der Kenntnisse anbieten.
Seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 werden rechnerisch auch für die außerunterrichtliche Betreuung
Stützerzieherstunden zur Verfügung gestellt.
An der Lenau-Schule gibt es eine dementsprechend ausgebildete Kollegin, die zurzeit vorrangig für die
Betreuung eines Kindes mit geistiger Behinderung eingesetzt wird.